Verordnungswege
zur logopädischen Behandlung
Verordnung logopädischer Behandlungen
Die logopädische Behandlung kann nur stattfinden, wenn sie ärztlich verordnet wird. Dies kann sein durch Ihren Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden, HNO-Arzt oder Phoniater. Eine ausgestellte logopädische Heilmittelverordnung darf zum Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein.
Je nach Verordnung variiert die Therapiezeit von 30- 60 Minuten (in der Regel jedoch 45 Minuten).
Eine verordnete Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Patienten über 18 Jahren muss der gesetzlich festgelegte Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes sowie 10 Euro je Verordnung vom Patienten gezahlt werden oder eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse vorliegen.
Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit!
Privatpatienten sollten sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren, inwieweit die Kosten für eine logopädische Behandlung übernommen werden.