Verordnungs­wege

zur logopädischen Behandlung

Verordnung logopädischer Behandlungen

Die logopädische Behandlung kann nur stattfinden, wenn sie ärztlich verordnet wird. Dies kann sein durch Ihren Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden, HNO-Arzt oder Phoniater. Eine ausgestellte logopädische Heilmittelverordnung darf zum Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein.

Je nach Verordnung variiert die Therapiezeit von 30- 60 Minuten (in der Regel jedoch 45 Minuten).

Eine verordnete Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Patienten über 18 Jahren muss der gesetzlich festgelegte Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes sowie 10 Euro je Verordnung vom Patienten gezahlt werden oder eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse vorliegen.

Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit!

Privatpatienten sollten sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren, inwieweit die Kosten für eine logopädische Behandlung übernommen werden.

Termin vereinbaren

Nach Rücksprache mit Ihrem Arzt sind auch Hausbesuche möglich.

Adresse und Anfahrt

Praxis für Logopädie
Dina Stappmanns
Moosheide 113
41068 Mönchengladbach

Sie erreichen meine Praxis in Mönchengladbach Venn bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber auch optimal mit dem eigenen PKW.

» mehr lesen